Brandschutzprüfung

Wir prüfen im hoheitlichen (stellvertretend für die Bauordnungsbehörde) oder privatrechtlichen Auftrag als Treuhänder des Bauherrn unabhängig die für die Sicherheit maßgebenden Bestandteile des Gebäudes.

Der Inhaber verfügt seit 2005 über die Anerkennung zum Prüfingenieur für vorbeugenden Brandschutz und folgend zum Prüfsachverständigen für Brandschutz bzw. auch staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes.

Hierdurch besteht die Ermächtigung Brandschutzkonzepte/Brandschutznachweise in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen hoheitlich im Auftrag/anstelle der Behörde sowie in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein als Beauftragter des Bauherren im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen.

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