Brandschutzprüfung
„Vertrauen ist gut – Prüfung ist (noch) besser.“
Die unabhängige Prüfung Ihres Bauvorhabens nach dem „Vier-Augen-Prinzip" ist ein fundamentaler Bestandteil des (tatsächlich realisierten) Sicherheitsniveaus und der Qualität Ihres Bauvorhabens.
Die Prüfung der Genehmigungsunterlagen und die Überwachung der Bauausführung vor Ort bis zur Schlussabnahme belegt hierbei objektiv die fachgerechte Planung und Bauführung und liefert damit einen fundamentalen Baustein für die nachhaltige Wertbeständigkeit Ihres Gebäudes.
Praxiserfahrungen belegen permanent, dass bei nicht bzw. nicht hinreichend geprüften und überwachten Bauvorhaben infolge von Planungs- und Ausführungsfehlern die latente Gefahr von eklatanten sicherheitstechnischen Mängeln besteht. Immense Folgekosten für die Beseitigung der Sicherheitsmängel oder auch eine dauerhafte Wertminderung des Gebäudes können resultieren.
Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit erfolgt in unserem Hause unabhängig, fachlich kompetent und – bei Vorliegen der Voraussetzungen – in der Regel sehr zeitnah.
Wir prüfen im hoheitlichen (stellvertretend für die Bauordnungsbehörde) oder privatrechtlichen Auftrag als Treuhänder des Bauherrn unabhängig die für die Sicherheit maßgebenden Bestandteile des Gebäudes.
Der Inhaber verfügt seit 2005 über die Anerkennung zum Prüfingenieur für vorbeugenden Brandschutz und folgend zum Prüfsachverständigen für Brandschutz bzw. auch staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes.
Hierdurch besteht die Ermächtigung Brandschutzkonzepte/Brandschutznachweise in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen hoheitlich im Auftrag/anstelle der Behörde sowie in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein als Beauftragter des Bauherren im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen.