Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Das Erfordernis eines Feuerwehplanes ergibt sich aus bauordnungsrechtlichen Anforderungen (z. B. bei Gebäuden besonderer Art oder Nutzung/Sonderbauten wie Verkaufsstätten, Krankenhäusern und Altenpflegeheimen) oft korrelierend mit der Forderung nach einer Brandmeldeanlage oder auch aus nutzungsspezifischen Gefahren.

Feuerwehrpläne enthalten neben klar strukturierten textlichen Erläuterungen einen Übersichtsplan/Lageplan sowie detaillierte Geschosspläne des Objekts.

Sie werden in unserem Büro nach fachlich qualifiziertem Standard und dem jeweils aktuellen Stand der DIN 14095 unter Mitwirkung des Betreibers und in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Feuerwehr erstellt und in der geforderten Form – regelmäßig als laminierter Druck sowie elektronisch im PDF-Format – geliefert.

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