Ingenieurmethoden im Brandschutz
Essentiell für die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens ist der Nachweis, dass wesentliche Schutzziele – wie der Schutz von Leben und Gesundheit der Nutzer – im Rahmen der eingereichten Planung sichergestellt werden. Der Weg hierzu führt im Regelfall über einen Abgleich des Gebäudes mit bauordnungsrechtlichen Regelwerken wie der jeweiligen Landesbauordnung und zutreffenden Sonderbauvorschriften.
Diese Regelwerke definieren die aktuell rechtlich verbindlich anzuwendenden Anforderungen an die Ausbildung von Gebäuden – vergleichbar einem (konfektionierten) Brandschutznachweis für einen Standard-Neubau.
Bei dieser Vorgehensweise können weder die Vielzahl aller im historisch Bestand vorhandenen Gebäude/und Bauarten noch die objektspezifischen Eigenheiten der Nutzung berücksichtigt werden.
Folgend können gesetzliche Vorgaben häufig nicht (wörtlich) umgesetzt werden– was aus sachverständiger Sicht auch nicht zwingend erforderlich und oft auch wenig zielführend ist.
Um in diesem Fall den Nachweis der Gewährleistung der primären Schutzziele des Brandschutzes zu erbringen und somit die Genehmigungsfähigkeit fundiert zu belegen, bieten wir als Sachverständige alternativ die Ingenieurmethoden des Brandschutzes als sinnvolles Instrument an.
Typische Anwendungsgebiete erstrecken sich auf den Nachweis der hinreichenden Standfestigkeit des Tragwerkes oder einzelner Bestandteile bei Temperaturbeanspruchung (Brandsimulation), der Rauchableitung im Brandfall (Entrauchungssimulation) oder auch dem Beleg der Evakuierung eines Gebäudes (Evakuierungssimulation) in einem hinreichend bemessenen Zeitrahmen.
Ausgehend von der Plausibilitätskontrolle über Handrechenverfahren verfügt das Sachverständigenbüro Müllenberg über Erfahrungen auf dem Gebiet der Anwendung von ingenieurtechnischen Simulationen auf der Grundlage von Zonenmodellen (Multi-Room-Fire-Code, MRFC) und Feldmodellen Fire Dynamics Simulator, FDS).